Hallo liebe Gebärdensprachgemeinschaft,

Worum geht es in diesem Film?

im Folgenden informieren wir euch über das Angebot des Berufsfachverbandes der Gebärdensprachdolmetscher:innen Bayern e.V. in Zusammenarbeit mit Verbänden aus der Gebärdensprachgemeinschaft: Die Beschwerde- und Schlichtungsstelle des BGSD Bayern e.V..

Wann kann ich mich an diese Stelle wenden?

Ihr könnt euch an diese Stelle wenden, wenn ihr Beschwerden zu einem Dolmetscheinsatz habt und ihr Unterstützung bei der Lösung braucht. Beschwerden zum Vermittlungsprozess, das heißt Beschwerden, die sich auf die Vermittlungsstellen und ihre Arbeit beziehen, richtet ihr bitte weiterhin an das GIB (Emailadresse einblenden).

Was ist die Beschwerde- und Schlichtungsstelle?

Die Beschwerde- und Schlichtungsstelle setzt sich aus fünf gewählten Personen zusammen, hörend und taub, die gemeinsam dazu beitragen wollen, dass sich die Zusammenarbeit zwischen tauben Kund:innen und Gebärdensprachdolmetschenden in Bayern verbessert.

Die fünf Mitglieder wurden für zwei Jahre gewählt. Sie arbeiten fachlich an der Lösung von Konflikten, sind dabei verschwiegen, allparteilich und unabhängig. Das bedeutet, dass sie keine Informationen über die Personen weitergeben, die sich bei der Stelle melden. Die Grundlage ihrer Arbeit bildet die Berufs- und Ehrenordnung der Gebärdensprachdolmetscher*innen.

Was ist die Berufs- und Ehrenordnung?

Die Berufs- und Ehrenordnung der Gebärdensprachdolmetscher:innen – kurz BEO – ist eine berufliche Richtlinie für Gebärdensprachdolmetschende und ihre Arbeit. Alle Gebärdensprachdolmetscher:innen in Bayern, die Mitglied im Berufsfachverband der Gebärdensprachdolmetscher:innen Bayern sind, verpflichten sich, sich in ihrer Arbeit an diese BEO zu halten. Die BEO trägt als Leitlinie dazu bei, dass Dolmetschende eine qualitativ hochwertige Arbeit leisten, insofern sie sich im Sinne der Kund*innen und Kolleg*innen professionell verhalten. So soll erreicht werden, dass alle Personen, die Dolmetschende in Anspruch nehmen, gut miteinander kommunizieren können. Da Dolmetschende in ihrem Beruf viele Entscheidungen treffen müssen, zeigt die BEO wichtige Werte auf, an denen sich Dolmetschende bei ihren Entscheidungen orientieren sollen.

Was ist das Ziel der Beschwerde- und Schlichtungsstelle?

Die fünf Mitglieder prüfen die eingegangenen Beschwerden darauf, ob ein:e Dolmetscher:in gegen die BEO verstoßen hat. Dazu führen sie Einzelgespräche und anschließend Gespräche mit allen beteiligten Personen, um zu verstehen, wie es zu dem Konflikt oder der Beschwerde kommen konnte. Dabei sind Offenheit, Ehrlichkeit und die Möglichkeit, Fehler zuzugeben und der Rahmen, in dem alle Beteiligten ihre Sicht schildern können. Die Mitglieder der Stelle verurteilen jedoch niemanden, sondern unterstützen alle Parteien dabei, eine gemeinsame Lösung zu finden und Missverständnisse aufzuklären.

Auf Grundlage der Themen, um die es in den Beschwerden geht, gibt die Stelle Empfehlungen an den BGSD Bayern e.V., in welchen Bereichen Fortbildungen angeboten und/oder ausgebaut werden sollten.

Wie läuft ein Beschwerdeprozess ab?
grafische Prozessbeschreibung

Wenn du das Gefühl hast, dass ein Dolmetschprozess wegen des Verhaltens einer dolmetschenden Person nicht gut verlaufen ist und du mit der dolmetschenden Person bisher keine Lösung finden konntest – auch weil du dich nicht traust, dem:der Dolmetscher:in deine Kritik mitzuteilen – kannst du dich an die Kommission der Beschwerde- und Schlichtungsstelle wenden. Du kannst uns von der Situation lautsprachlich, gebärdensprachlich oder schriftlich erzählen (sieh dir dazu auch das folgende Video LINK an).

Wenn deine Meldung bei der Kommission eingegangen ist, bekommst du innerhalb von 7 Tagen eine E-Mail mit weiteren Informationen und mit dem Formular zur Verschwiegenheitsvereinbarung.

Die Kommission tauscht sich dann über die Situation aus und stellen gegebenenfalls Rückfragen an dich. Wenn die Kommission die Situation verstanden hat, bittet sie die dolmetschende Person um eine Stellungnahme. Dafür hat der:die Dolmetscher:in zwei Wochen Zeit. Die wichtigsten Informationen werden dann an dich weitergegeben. Entweder bist du dann zufrieden und es kann eine Lösung gefunden werden.

Oder, wenn es noch keine Lösung gibt und alle Beteiligten einverstanden sind, gibt es ein Schlichtungsgespräch mit dir, dem:der Dolmetscher:in und zwei Mitgliedern der Kommission (ein hörendes und ein taubes Mitglied).

Vor einem Gespräch unterschreibt der:die Dolmetscherin auch die Verschwiegenheitsvereinbarung. 

Im Einzelfall kann auch eine externe Person, die auf Konfliktgespräche spezialisiert ist (z.B. Mediator:in) zum Gespräch dazu geholt werden.

Die Stelle achtet auch darauf, dass du nicht als einzige queere/flinta/bipoc/migrantische/taubblinde/etc. Person im Gespräch bist und kann falls von dir gewünscht eine:n beratende:n Unterstützer:in zum Gespräch einladen.

Es kann sein, dass bei einem ersten Gespräch eine Lösung gefunden wird und alle zufrieden sind. Es kann aber auch sein, dass du und der:die Dolmetscherin Vereinbarungen treffen, die wie in einem Formular schriftlich festgehalten werden.

Mit der Unterschrift der Vereinbarung verpflichten sich alle Personen dazu, sich daran zu halten.

Wenn du das Gefühl hast, dass der:die Dolmetscher:in sich nicht an die Vereinbarung hält, kannst du dich wieder bei der Beschwerde- und Schlichtungsstelle melden.