Bei dieser Form des Dolmetschens wird von einem geschriebenen Ausgangstext in die Zielsprache übersetzt. Da gehörlose Menschen oft Schwierigkeiten mit der Schriftsprache haben, kann durch das Vom-Blatt-Dolmetschen das Verständnis des vorliegenden Textes gewährleistet werden. Operationsaufklärungen, Fragebögen, Anträge oder Verträge sind typische Schriftstücke, die einer Übersetzung bedürfen.

Im Bereich des Gebärdensprachdolmetschens gibt es eine Reihe von Sonderformen, die sowohl simultan als auch konsekutiv gedolmetscht werden können:

Dolmetschen in lautsprachbegleitende Gebärden (Transliterieren)

Während gehörlose Menschen sich in der Regel der Gebärdensprache (in Deutschland: Deutsche Gebärdensprache, abgekürzt DGS) bedienen, die grammatikalisch von der gesprochenen Sprache abweicht, verwenden schwerhörige und ertaubte Menschen häufig eine Form der Visualisierung der gesprochenen Sprache: Mit Hilfe der lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) werden Sätze optisch wahrnehmbar gemacht, wobei der Satzbau der gesprochenen Sprache beibehalten, also die gleiche Grammatik verwendet wird. Beim Dolmetschen in lautsprachbegleitende Gebärden entfällt die Stufe der Umwandlung in eine andere Sprache. Stattdessen wird mit möglichst geringem Zeitabstand der gesprochene Text lautlos mitgesprochen, wobei die Wörter mit Gebärdenzeichen unterlegt werden.

Übersetzen

Übersetzer*innen übertragen schriftliche Texte in eine andere Sprache, wofür zunächst der Ausgangstext sowie die Zielgruppe analysiert und anschließend ein der Mitteilungsabsicht des Autors/der Autorin entsprechender Zieltext erstellt wird. Teilweise erfolgt dabei auch eine formale, inhaltliche und/oder stilistische Anpassung an die Rezeptionsgewohnheiten der jeweiligen Zielgruppe oder an den jeweiligen Verwendungszweck. 
 
Übersetzungen werden in der Regel schriftlich niedergelegt und sind daher für die Dauer bestimmt. Der Transfer der übersetzten Botschaft vom Sender zum Empfänger erfolgt zeitlich versetzt.
 
Übersetzungen können während des Übersetzungsprozesses u. a. mit Hilfe von Hilfsmitteln (Nachschlagewerken, Wörterbüchern etc.) mehrfach überarbeitet und korrigiert werden und sollten am Ende jeder Überprüfung standhalten können.
Die hierfür erforderliche übersetzerische Kompetenz beinhaltet eine gezielte Aufgabenanalyse, Sachkenntnis (die gegebenenfalls durch Recherche angeeignet wird), Kreativität sowie sprachliche und sachliche Präzision.
 
Da es bisher keine Gebrauchsschrift für Gebärdensprache gibt, existieren keine schriftlichen Gebärdensprachtexte. Nichtsdestotrotz können Übersetzungen erforderlich werden und zwar immer dann, wenn gebärdete Texte auf Video festgehalten sind und in Schriftsprache übertragen werden sollen, oder aber wenn schriftliche oder gesprochene Texte gehörlosen Menschen in Form eines Gebärdensprachvideos zugänglich gemacht werden sollen.
 
Als Tätigkeitsbereiche könnten sich demzufolge theoretisch Texte aller Art ergeben (Fachtexte, Konferenzmitschnitte, Fernsehsendungen, Interviews, Berichte, Informationsvideos etc. und literarische Texte, z. B. Bühnenstücke, Prosa, Lyrik, Kinderbücher); Die Nachfrage nach Übersetzungen in Gebärdensprache steigt aufgrund neuer technischer Möglichkeiten.
 
Ein Sonderfall tritt dann ein, wenn Schriftstücke Bestandteil einer Verhandlung sind und diese übersetzt werden müssen. So kann z. B. in einer Gerichtsverhandlung die Anklageschrift gegen einen Gehörlosen schriftlich vorliegen und muss dann von Dolmetscher*innen vom Blatt übersetzt werden. Oder aber ein Gehörloser fordert im Rahmen einer Bildungsmaßnahme von einer Dolmetscher*in die Übersetzung eines schriftlichen Prüfungstextes in Gebärdensprache.

Im Bereich des Gebärdensprachdolmetschens gibt es eine Reihe von Sonderformen, die sowohl simultan als auch konsekutiv gedolmetscht werden können: