Gehörlose Menschen bewegen sich in allen Lebensbereichen als Minderheit in einer Gesellschaft, die mehrheitlich aus hörenden Menschen besteht. Egal, ob sie sich einer medizinischen Behandlung unterziehen, sich in einer öffentlichen Beratungsstelle beraten lassen, auf einer Behörde einen Antrag stellen, vor Polizei oder Gericht eine Aussage machen, sich weiterbilden oder aber an einer politischen oder kulturellen Veranstaltung teilnehmen wollen, überall stoßen sie auf Sprachbarrieren. Meist können sie die gesprochene Sprache nicht oder nicht ausreichend wahrnehmen und die hörende Mehrheit verfügt in der Regel nicht über Gebärdensprachkenntnisse. Die Schriftsprache ist für einen spontanen Austausch kein adäquater Ersatz, da ihre Verwendung erstens zu umständlich und Zeit raubend ist und sie zweitens von vielen Gehörlosen nur ungenügend beherrscht wird. Deutsch ist für taube Menschen eine Fremdsprache, welche oftmals nicht so gut beherrscht wird wie denen Muttersprache, die Deutsche Gebärdensprache. Wollen Mitarbeiter*innen dieser auf hörende Menschen ausgerichteten Institutionen (Behörden, Bildungseinrichtungen, Banken, Versicherungsunternehmen, Theater etc.) mit gehörlosen Menschen in Kontakt treten, so stoßen sie ebenfalls auf die beschriebenen Sprachbarrieren. Um eine reibungslose Kommunikation in diesen und weiteren Bereichen zu ermöglichen, können Gebärdensprachdolmetscher*innen tätig werden, die aus der Lautsprache in Gebärdensprache und umgekehrt dolmetschen und somit eine gegenseitige Verständigung beider Sprachgruppen ermöglichen.
 
Das Dolmetschen und Übersetzen werden unter dem Oberbegriff Translation zusammengefasst.