Ab dem 01.01. 2020 tritt das MDK-Reformgesetz in Kraft, in diesem geht es u.a. darum dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), von den Krankenkassen losgelöst wird.

Das Reformgesetz beinhaltet auch eine Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes.
Im Artikel 4 des MDK-Reformgesetzes steht wie folgt:
[…] „Nicht zu den Krankenhausleistungen nach Satz 2 Nummer 2 gehören 
[…] 2. die Leistungen von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern bei der Krankenhausbehandlung von Menschen mit Hörbehinderung.“ 

Demnach werden  die Leistungen von GebärdensprachdolmetscherInnen in Krankenhäusern ab dem 01.01. 2020 von den Krankenkassen gezahlt.