Wie kann ich Gebärdensprachdolmetscher*in werden?
- Der Studiengang Gebärdensprachdolmetschen ist in Süddeutschland an der HAW Landshut und der PH Heidelberg möglich. Weitere Studienstandorte sind die HU Berlin, die Hochschule Magdeburg-Stendal, die Universität Hamburg, die Westsächsische Hochschule Zwickau, die Uni Köln und die Hochschule Fresenius in Idstein. Hier gehts zu den Standorten.
- Eine staatliche Prüfung kann in Nürnberg und Darmstadt abgelegt werden.
Wer kann Mitglied im BGSD Bayern e.v. werden?
Jede*r mit Interesse an der Gebärdensprachgemeinschaft kann Mitglied im Verband werden – es gibt die ordentliche, außerordentliche und Fördermitgliedschaft. Die Aufnahmebestimmungen und den Antrag gibt es hier.
welche vorteile habe ich als Mitglied?
Wer Mitglied im BGSD Bayern e. V. ist, bekommt Informationen und Änderungen rund ums Dolmetschleben, Rechtsgrundlagen, Kostenträgern, Fortbildungen, uvm. Außerdem ist es möglich, an Veranstaltungen des Verbands teilzunehmen. Dabei kann man andere Dolmetscher*innen kennenlernen und sich auch regional und überregional vernetzen. Als ordentliches Mitglied hat man bei den Mitgliederversammlungen ein Stimmrecht.
Wie geht der Verband mit Beschwerden um?
Seit dem 01.05.2025 nimmt die Schlichtungsstelle in Bayern Fälle an.
Infos dazu gibt es hier.
Wie kann ich Gebärdensprachdolmetscher*innen buchen?
- Sie können Gebärdensprachdolmetscher*innen auf zwei Wegen anfragen:
- Über die Vermittlungsstellen können Sie viele Dolmetscher*innen auf einmal erreichen.
- Hier finden Sie die Kontaktdaten der Dolmetscher*innen für direkte und persönliche Anfragen.
- Viele Gebärdensprachdolmetschende sind für die nächsten Tage und Wochen ausgebucht. Stellen Sie Ihre Anfrage deshalb gerne so früh wie möglich.
- Wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme von Dolmetscher*innen haben, wenden Sie sich bitte an die Vermittlungsstellen.
wer trägt die kosten für den einsatz von dolmetscher*innen?
Je nach Anlass und Ort des Auftrags gibt es unterschiedliche Kostenträger. So ist z.B. beim Großteil der medizinischen Aufträge die jeweilige Krankenversicherung zur Kostenübernahme verpflichtet. Bei Gerichtsverhandlungen trägt das jeweilige Gericht die Kosten. Im Arbeitsleben hingegen bezahlt oft das Unternehmen die Dolmetscher*innen und kann dabei vom Inklusionsamt bezuschusst werden.
Wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme von Dolmetscher*innen haben, wenden Sie sich bitte an die Vermittlungsstellen.
Gibt es eine rechtliche grundlage für die beauftragung von gebärdensprachdolmetscher*innen?
- Ja, es gibt rechtliche Grundlagen für die Beauftragung von Gebärdensprachdolmetscher*innen:
Sie ergibt sich auf Bundesebene u. a. aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) §6 und §9, der Kommunikationshilfenverordnung (KHV), dem Sozialgegsetzbuch (SGB) §17, sowie dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) und ist ausführlich hier (https://www.bundestag.de/resource/blob/797574/5a74772ce4d74366728f1ab2eba29db9/WD-6-060-20-pdf-data.pdf) dargestellt. Die konkrete Umsetzung unterscheidet sich jedoch je nach Bundesland. Praktische Informationen zu zuständigen Kostenträgern in Bayern sind hier zu finden.
was ist der unterschied zwischen dolmetschen und übersetzen?
Hier wird bald eine Antwort stehen.
Weiterführende Links
zu Dolmetschverbänden, Gehörlosenverbänden und rund um die Gehörlosencommunity und Fragen zum Thema Gehörlosigkeit: BGSD Bayern / Links