Dieser Dolmetschausweis ist kein Mitgliedsausweis. Alle in Bayern tätigen  Dolmetscher:innen können diesen Ausweis bekommen, wenn sie:

• einen anerkannten Abschluss haben (z. B. Bachelor, Diplom, Master, staatliche Prüfung),
• regelmäßig den Besuch von Fortbildungen nachweisen und
• sich zur BEO bekennen

Nur geprüfte Dolmetscher:innen erhalten diesen Ausweis.

In Bayern gibt es ein strenges Fortbildungssystem. Alle Dolmetscher:innen, die den Ausweis erhalten möchten, müssen regelmäßig den Besuch von Fortbildungen nachweisen. Auf die Fortbildungen gibt es unterschiedlich viele Punkte. Je nachdem, was der Inhalt einer Fortbildung ist. Alle zwei Jahre müssen die Dolmetscher:innen 40
Fortbildungspunkte erreichen. Wegen dieser Nachweispflicht ist der Ausweis immer nur begrenzt für zwei Jahre gültig.

In Deutschland gibt es eine Berufs- und Ehrenordnung für Gebärdensprachdolmetscher:innen. In dieser BEO steht genau, wie sich die Dolmetscher:innen verhalten sollen, was sie dürfen und auch was sie nicht dürfen. Es sind die Regeln, an die sie sich halten sollen.

Nur die Dolmetscher:innen, die die Voraussetzungen für den Dolmetschausweis erfüllen, können auch mit den Krankenkassen in Bayern abrechnen. Dazu müssen sie einen Vertrag unterschreiben. In diesem Vertrag steht, dass

• Taube Personen Dolmetscher:innen für bestimmte Situationen im medizinischen Bereich in Anspruch nehmen dürfen und die Kassen dafür zahlen
• die Dolmetscher:innen sich an den Datenschutz halten,
• die Dolmetscher:innen eine Berufshaftpflichtversicherung haben müssen,
• die Dolmetscher:innen nicht mit den Kassen abrechnen und zusätzlich von Tauben Personen Geld für den Einsatz verlangen dürfen.

Außerdem sollen die Vermittlungsstellen nur Dolmetscher:innen vermitteln, die einen Dolmetschausweis und somit eine gute Dolmetschqualität haben.

Der Ausweis hat eine Vorder- und eine Rückseite. Auf der Vorderseite ist ein Foto, der Name, die Qualifikation und bei den neueren Ausweisen das Ablaufdatum zu sehen. Auf der Rückseite steht, dass der:die Dolmetscher:in sich zur BEO verpflichtet und die Fortbildungspflicht erfüllt hat.

Man kann jederzeit den:die Dolmetscher:in nach dem Ausweis fragen und bitten, ihn vorzuzeigen.