ALLGEMEINES
Der BGSD Bayern e.V. hat die Vereinbarung mit den Krankenkassenverbänden (Primärkassen und Ersatzkassen) überarbeitet, die zum 01.01.2026 in Kraft trat. Die früheren zwei Einzelvereinbarungen wurden zu einer Gesamtvereinbarung zusammengefasst. Im Folgenden wird über die neue Krankenkassenvereinbarung und die Fortbildungspflicht informiert. Ferner stehen das Beitrittsformular, ein Abrechnungsformular, ein neues Formular für Hospitationen sowie die Nachweisübersicht als Download zur Verfügung.

ALLE KASSEN

Zum 01.01.2026 hat der BGSD Bayern e.V. mit den Kranken-, Pflege- und Ersatzkassen in Bayern eine Vereinbarung über die Kostenübernahme bei Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetscher*innen durch hörbehinderte Menschen aus medizinischen Gründen geschlossen. Laut Vereinbarung führt der BGSD Bayern e.V. eine Liste über die beigetretenen Dolmetscher*innen und überprüft deren Einhaltung der Fortbildungspflicht.

Wer der Vereinbarung noch nicht beigetreten ist, dies aber tun möchte, sendet die Beitrittserklärung als PDF per Email an

Wir informieren die federführende AOK Bayern regelmäßig über die Beitritte.

FORTBILDUNGSPFLICHT
Der Nachweis der Fortbildungspflicht erfolgt im Zwei-Jahres-Rhythmus und muss dann immer zum gleichen Zeitpunkt (also bis 15. Juni oder bis 15. Dezember) nachgewiesen werden. Nachstehendes Beispiel verdeutlicht das Zeitschema:
Eintritt in die Vereinbarung Januar 2015 bis Juni 2015: Der Nachweis der Fortbildungspflicht muss bis spätestens 15. Juni des übernächsten Jahres (somit 2017) erbracht werden.
Eintritt in die Vereinbarung Juli 2015 bis Dezember 2015: Der Nachweis der Fortbildungspflicht muss bis spätestens 15. Dezember 2017 erbracht werden.
Evelyn Schlager, die KKV-Zuständige des BGSD Bayern e.V., informiert alle Dolmetscher*innen einmal über den für sie zutreffenden Nachweiszeitpunkt und schickt zusätzlich jeweils frühzeitig eine Erinnerungsmail.

Der Nachweis erfolgt wie gewohnt durch Einreichen der Fortbildungsnachweise. Die Nachweise werden ausschließlich als PDF-Datei an gesendet.

Der BGSD Bayern e.V. informiert das GIB-BLWG über Eintritte in die und Ausschlüsse aus der Liste jener, die der Fortbildungspflicht nachkommen bzw. nicht nachkommen.

Alle den Krankenkassenvereinbarungen Beigetretenen erhalten demnächst einen Ausweis mit Ablaufdatum, bis zu dem der Nachweis der Fortbildungspflicht zu erfolgen hat. Nähere Angaben zum Ausweis, z. B. Anforderung eines Lichtbildes, werden demnächst mitgeteilt..

FORMULARE
Zur Abrechnung mit den Krankenkassen nutzt bitte ein Formular, welches diesen Anforderungen genügt.
Für den Nachweis von Hospitationen oder von besuchten Veranstaltungen nutzt bitte dieses Formular. In diese neue Übersicht könnt ihr eure Fortbildungen eintragen.